Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste
Change.org stellt die folgenden Informationen zur Verfügung, um dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union nachzukommen.
Nutzer in der EU
Gemäß Artikel 24(2) des DSA berichten wir, dass es im 6-Monats-Zeitraum bis zum 17. Februar 2025 durchschnittlich etwa 8 Millionen monatlich aktive Nutzer auf Change.org in der Europäischen Union gab.
Rechtsvertreter
Gemäß Artikel 13 des spanischen Datenschutzgesetzes (DSA) bevollmächtigen wir Change.org, Servicios Promocionales España, SL, als unseren gesetzlichen Vertreter in der EU. Die Postanschrift lautet: Carrer de Santaló, 10, 1. Stock, 08021 Barcelona, Spanien. Für Anfragen zum DSA nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Ansprechpartner
● Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und der Europäische Ausschuss für digitale Dienste können uns über dieses Formular kontaktieren . Englisch ist die bevorzugte Sprache für die Kommunikation mit dieser Kontaktstelle.
● Vertrauenswürdige Melder können uns über dieses Formular kontaktieren .
● Vertrauenswürdige Melder können Inhalte, die ihrer Meinung nach gegen unsere Community-Richtlinien oder Nutzungsbedingungen verstoßen, auch melden, indem sie diese Schritte befolgen .
● Nutzer von Change.org (Initiatoren von Petitionen, Unterstützer und Entscheidungsträger) können uns über die Schaltfläche „Kontakt“ oben auf dieser Seite oder per E-Mail an help@change.org kontaktieren. Nutzer können Inhalte, die ihrer Meinung nach gegen unsere Community-Richtlinien oder Nutzungsbedingungen verstoßen, melden, indem sie diese Schritte befolgen .
Empfehlungssysteme
Gemäß Artikel 27 des DSA haben wir hier dargelegt, wie Petitionen auf Change.org empfohlen werden.
Beschwerdesystem
Gemäß Artikel 20 des DSA können Nutzer in der EU bestimmte Entscheidungen von Online-Plattformen bezüglich Inhalten und Nutzerkonten anfechten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir fälschlicherweise Einschränkungen bezüglich Ihres Inhalts- oder Nutzerkontos vorgenommen oder eine von Ihnen gemeldete Meldung fälschlicherweise nicht bearbeitet haben, können Sie innerhalb von sechs (6) Monaten nach Bekanntgabe unserer Entscheidung Einspruch einlegen. Bitte folgen Sie hierfür dem Link in Ihrer E-Mail.
Berichterstattung
Gemäß Artikel 15 und 24 des DSA haben wir unseren Transparenzbericht für den Zeitraum vom 17. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2025 hier veröffentlicht .